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Studienbeihilfen und Stipendien

Folgende österreichische Studierende (in bestimmten Ausnahmefällen auch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft) können um eine Studienbeihilfe ansuchen:

  • ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten,
  • Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt, sofern sie die Reifeprüfung abgelegt haben,
  • ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschulen,
  • ordentliche Studierende an österreichischen öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen,
  • ordentliche Studierende an akkreditierten österreichischen Privathochschulen oder Privatuniversitäten
  • Studierende an Konservatorien,
  • zur Studienberechtigungsprüfung bzw. zu Zusatzprüfungen gemäß FHStG zugelassene Bewerberinnen und Bewerber für maximal zwei Semester.

Die Voraussetzungen der staatlichen Studienbeihilfe sind soziale Bedürftigkeit und günstiger Studienerfolg. Die Studienbeihilfen liegen gewöhnlich zwischen 60,- EURO und 11.076,- EURO jährlich und werden in zwölf Monatsraten ausbezahlt.

Anträge sind bei der Studienbeihilfenbehörde (zuständigen Stipendienstelle), im Wintersemester bis 15. Dezember und im Sommersemester bis 15. Mai zu stellen.

Studienzuschuss

Studienbeihilfenbezieher/innen, die einen Studienbeitrag zu entrichten haben, erhalten den Studienbeitrag in Form eines Zuschusses refundiert (jährlich maximal € 726,72). Auch Studierende, bei denen das Einkommen (Eltern, eigenes, Ehegatten) über den Grenzen für die Studienbeihilfe liegt, haben Chancen, einen Studienzuschuss zu erhalten. Nähere Auskünfte findest du auf der Homepage der Studienbeihilfenbehörde.

Beihilfen für Auslandsstudien

Studienbeihilfenbezieher/innen haben für höchstens zwanzig Monate Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn

  • sie sich mindestens im dritten Semester der jeweiligen Studienrichtung befinden und
  • das Auslandsstudium mindestens ein Monat dauert.

Die Beihilfe beträgt bis zu 582,- EURO monatlich. Der Antrag ist längstens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums bei der  Studienbeihilfenbehörde (zuständige Stipendienstelle) zu stellen.

Leistungsstipendien

Für hervorragende Studienleistungen können Leistungsstipendien zuerkannt werden. Die Voraussetzungen zur Gewährung einer Studienbeihilfe müssen vorliegen, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich.

Die Höhe dieser Stipendien liegt zwischen 750,- EURO und 1.500,- EURO pro Studienjahr. Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten, Fachhochschule, Privatuniveritäten und Theologischen Lehranstalten entnommen werden.

Förderungsstipendien

Ordentlichen Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg kann von ihrer Universität, Fachhochschule, Privatuniversität oder Theologischen Lehranstalt zur Anfertigung aufwendiger wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (z.B. Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Die Höhe dieses Stipendiums liegt zwischen 750,- EURO und 3.600,- EURO für ein Studienjahr. Im Wesentlichen müssen die Voraussetzungen zur Erlangung einer Studienbeihilfe gegeben sein, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich. Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Theologischen Lehranstalt entnommen werden.

Studienunterstützung

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann Studierenden, die grundsätzlich Anspruch auf Studienbeihilfe haben, jedoch auf Grund einer besonderen Härte vorübergehend den Anspruch auf Studienbeihilfe verloren haben, eine Studienunterstützung gewähren.
Weitere Informationen und Formulare für Ansuchen um Gewährung einer Studienunterstützung erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter sus@bmbwf.gv.at.

Familienbeihilfe

Über den Weiterbezug der Familienbeihilfe und sonstiger familienbezogener Unterstützungen informiert das BM für Familie und Jugend.
 

Adressen der Studienbeihilfenbehörde

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0
Fax 01 / 601 73-240
http://www.stipendium.at/
 


Kontaktpersonen:

Dr. Alexander Marinovic, BMBWF, Tel.: + 43 1 53120 7000 
E-Mail: alexander.marinovic@bmbwf.gv.at
Mag Elvira Mutschmann-Sanchez, BMBWF, Tel.: +43 1 53120 7006
E-Mail: elvira.mutschmann-sanchez@bmbwf.gv.at
Sylvia Gössner, BMBWF, Tel.: + 43 1 53120 7007
E-Mail: sylvia.goessner@bmbwf.gv.at